Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.01.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6756
BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96 (https://dejure.org/1996,6756)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2Z BR 43/96 (https://dejure.org/1996,6756)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2Z BR 43/96 (https://dejure.org/1996,6756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Wohnungseigentümer über eine Jahresabrechnung ist Voraussetzung für einen auf die §§ 675, 670 BGB gestützten Aufwendungsersatzanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2
    Zuständigkeit für Aufwendungsersatzansprüche des ausgeschiedenen Verwalters gegen einen Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 663
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96
    Ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung legt lediglich im Verhältnis der Wohnungseigentumer untereinander verbindlich fest, welche Ausgaben und Einnahmen getätigt wurden und in welcher Höhe sich Rückzahlungsansprüche oder Nachzahlungsverpflichtungen einzelner Wohnungseigentümer ergeben (BayObLGZ 1989, 310, 313; vgl. BGH NJW 1985, 912, 913).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96
    Ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung legt lediglich im Verhältnis der Wohnungseigentumer untereinander verbindlich fest, welche Ausgaben und Einnahmen getätigt wurden und in welcher Höhe sich Rückzahlungsansprüche oder Nachzahlungsverpflichtungen einzelner Wohnungseigentümer ergeben (BayObLGZ 1989, 310, 313; vgl. BGH NJW 1985, 912, 913).
  • BayObLG, 18.10.1995 - 2Z BR 97/95

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung ohne Verwaltervertrag

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96
    Der auf §§ 675, 670 BGB gestützte Anspruch hat nicht zur Voraussetzung, daß ein Beschluß der Wohnungseigentümer über eine Jahresabrechnung im Sinn des § 28 Abs. 3, 5 WEG vorliegt (Beschluß des Senats vom 18.10.1995, 2Z BR 97/95).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97

    Keine willkürliche Auswechselung der antragstellenden Person - Wohngeldanspruch

    Der auf dem Verwaltervertrag beruhende Anspruch des § 670 BGB ist vom Wohngeldanspruch des § 16 Abs. 2 WEG zu unterscheiden; er hängt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, nicht von einer vorherigen Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung ab vgl. BayObLG WE 1996, 467; WuM 1996, 663 ; 1996, 650 f.).

    Das Landgericht wird dieser Behauptung, von der die Höhe des dem Antragsteller zustehenden Ersatzanspruchs abhängen kann, nachgehen und gemäß § 12 FGG die zur Tatsachenfeststellung erforderlichen Ermittlungen durchführen müssen; der Antragsteller ist seiner trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes bestehenden Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BayObLG WE 1992, 175; 1996, 472 f.; WuM 1996, 663 ) in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    d) Wird - wie hier - ein Beschluss über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters angefochten (TOP 5; Beschluss Nummer 38/09), so ist der Streitwert in Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum festzusetzen, für den der Verwalter bestellt werden sollte (vgl. BayObLG WuM 1996, 663; ZMR 201, 128).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung

    Dies ist insofern zutreffend, als § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG nach ganz herrschender Meinung Ersatzansprüche des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer erfasst, die in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 27 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 WEG) stehen (BGHZ 59, 58/62; BayObLGZ 1989, 308/309; BayObLG WE 1990, 173; 1991, 25; 1997, 76 = WuM 1996, 663; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 43 Rn. 38).
  • BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 78/97

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruches des Verwalters - Nachzahlungspflicht

    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 14.5.1996 (WuM 1996, 663 ) die rechtlichen Grundlagen für den Aufwendungsersatzanspruch des ausgeschiedenen Verwalters dargestellt und ausgeführt, daß Voraussetzung eines solchen Anspruchs nicht ein Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung ist.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8290
BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1995 - 2Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 2Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,8290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert eines Verfahrens auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 826/94
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 23.05.1990 - 2 W 98/89
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94
    Der Geschäftswert eines solchen Verfahrens bemißt sich im Regelfall nach der für die fragliche Zeit zu entrichtenden Verwaltervergütung (vgl. BayObLG WuM 1987, 237; 1991, 633/634 m.w.Nachw.; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045/1046).
  • BayObLG, 22.01.1987 - BReg. 2 Z 106/86

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnngseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94
    Der Geschäftswert eines solchen Verfahrens bemißt sich im Regelfall nach der für die fragliche Zeit zu entrichtenden Verwaltervergütung (vgl. BayObLG WuM 1987, 237; 1991, 633/634 m.w.Nachw.; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045/1046).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Die mit der Festsetzung des Geschäftswerts durch das Landgericht übereinstimmende Geschäftswertfestsetzung für das Rechtsbeschwerdeverfahren beruht auf § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045 f.; BayObLG WuM 1996, 663 ).
  • BayObLG, 17.01.1997 - 2Z BR 130/96

    Geschäftswert im Verfahren über Zeitraum der Verwaltertätigkeit für

    Nach allgemeiner Meinung bemißt sich der Geschäftswert eines Verfahrens auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Bestellung des Verwalters in der Regel nach der Vergütung, die für die Zeit der Bestellung zu entrichten ist (BayObLG JurBüro 1995, 646 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 26/96

    Beschwerdewert bei Antrag auf Ungültigerklärung einer Verwalterbestellung

    (3) Der Beschwerdewert für den Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses zu TOP 4 beträgt 50 DM Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Wahl des Verwalters für einen bestimmten Zeitraum bemißt sich im Regelfall nach der für die fragliche Zeit zu entrichtenden Verwaltervergütung (BayObLG JurBüro 1995, 646 ).
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